Glühlampenverbot

Energieeffizienz-Label

Ab dem 1. Januar 2009 sind Glühlampen der Energieeffizienzklassen F und G in der Schweiz nicht mehr zugelassen und dürfen nicht mehr neu in den Handel kommen.

Nur wenige Glühlampen sind betroffen

Die meisten im Haushalt verwendeten Glühlampen sind vom Verbot, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, nicht betroffen. Denn die Glühlampen der Energieeffizienzklasse F und G machen bereits heute nur noch drei Prozent aller Beleuchtungsmittel aus.

Nur die eher exotischen Lampen werden verboten - alle „gängigen“ Haushaltglühlampen bleiben weiterhin erlaubt!

Worauf ist in Zukunft beim Lampenkauf zu achten?

  • Achten Sie auf das Energieeffizienz-Label
  • Kaufen Sie Sparlampen (Energieeffizienzklassen A und B)
  • Setzen Sie effiziente Wohnraumleuchten ein
  • Prüfen Sie den Einsatz von LED (Leuchtioden)

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schauen Sie sich unsere Seite zur Beleuchtungsplanung an und kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Warum ein Glühlampenverbot?

Oberstes Ziel des neuen Glühlampenverbots ist die nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs von Haushaltgeräten und Haushaltlampen in der Schweiz.

Würde man zum jetzigen Zeitpunkt alle Glühlampen verbieten, die laut Energietabelle ineffizient sind, würde dies zu einem Engpass bei den nötigen Ersatzleuchtmitteln führen. Denn das entsprechende Fabrikvolumen muss erst noch aufgebaut werden.

Das jetzige Glühlampenverbot ist aber ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber gewillt ist, gewisse Produkte anhand von Energieeffizienz-Kriterien aus dem Handel zu kippen.

Nächstes Verbot 2012?

Innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, ab dem Jahr 2012 auch Leuchtmittel der Energieeffizienzklasse E mit einem Verbot zu belegen. Somit wären die meisten Alltagsglühlampen ebenfalls betroffen. Mit der Ankündigung dieses Verbots wollen die EU-Gesetzgeber die Leuchtmittelhersteller dazu bringen, wirkungsvolle Innovationen für die nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs zu tätigen.

Weitere, detaillierte Informationen zum Glühlampenverbot finden Sie hier.